Beweissicherung

Die Wirklichkeit:

  • Rund 3,5 Milliarden Euro (ca. 3,5 % des Gesamt-Bauvolumens), müssen Planer, Ausführende und Bauherren jährlich aufwenden, um Baumängel an Neubauvorhaben zu korrigieren!!!

Der Regelfall:

  • Kontolle
    Handwerker / Bauunternehmer unterliegen in wirtschaftlich immer schwieriger werdenden Zeiten einem stetigen Preisdruck, was zwangsläufig zu Lasten der Qualität geht. Einsparungen sind nur an Lohn und Material möglich, was von vorneherein „Kostengünstige“ Baukonstruktionen zur Folge hat.Hinzu kommen oftmals schlecht oder unzureichend ausgebildete Handwerker/Hilfskräfte, die unter großem Zeitdruck dann schon mal etwas vergessen oder ungenauer arbeiten. Billige Konstruktionen, Dumpingpreise (teilweise unter den Herstellungskosten), treiben die Firmen nicht selten in die Insolvenz. Bauherren verlieren Geld, Zeit und mit Sicherheit die Freude am Bauen und am Ergebnis ihrer Bemühungen – ihrem neuen Haus.
  • Baumängel, Bauschäden oder auch Bauunterbrechungen bedeuten für die betroffenen Eigentümer und/oder Nutzer von Gebäuden erhebliche Unannehmlichkeiten und einen nicht zu unterschätzenden wirtschaftlichen Schaden. Nur das rechtzeitige Erkennen drohender Mängel und Schäden, einschließlich deren Ursachen, ermöglicht ein rechtzeitiges Eingreifen und vermeidet teure Folgeschäden. Zudem können unerkannte Baumängel, Bauschäden oder nicht fertig gestellte Gebäude zukünftig den Wert und den Ertrag Ihrer Immobilie erheblich beeinträchtigen.
  • Hinzu kommt eine zunehmende Flut an neuen Bau- und Werkstoffen, Verarbeitungsmöglichkeiten, Normen und Richtlinien. Dadurch ist für den Laien nicht mehr abschätzbar, ob die erstellten Gewerke dem entsprechen, was gefordert und richtig oder ob "Pfusch am Bau" vorliegt. Durch zunehmenden Konkurrenzdruck und Preisverfall wird der Neubau zunehmend zum Betrug an den Bauherren.

Die Lösung:

  • Um juristische Nachteile oder Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden, bietet sich das Instrument der privaten Beweissicherung an, obwohl es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt, um “Beweise” fachkundig sichern zu lassen, die in künftigen Bauprozessen beweiskräftig verwertet werden können. Im rechtlichen Sinne bedeutet dies, dass ein entsprechendes Gutachten als Sicherung der Beweislage herangezogen wird, jedoch grundsätzlich als Parteivortrag gewertet wird. Somit kann der beauftragte Sachverständige vom privaten Auftragnehmer bei einem Gerichtsstreit als sachverständiger Zeuge benannt werden, der vom Gericht nicht abgelehnt werden kann.
Die Beweissicherung kann in zwei Arten klassifiziert werden:
 
 
Akute Beweissicherung

erfolgt bei bereits eingetretenen Schäden am Gebäude, um die Beweise vor dem weiteren Baufortschritt sichern zu können. Ein weiterer Grund für diese Art der Zustandsfeststellung können auch unverhofft auftretende Probleme bei der Bauabwicklung sein (z. B. Insolvenz eines am Bau tätigen Partners, Vertragskündigungen u. a.). Hierbei gilt es schnellstmöglich den Ist- Zustand im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens und somit außerhalb eines Streitverfahrens zu sichern und zu dokumentieren.

 
Vorsorgliche Beweissicherung

als vorbeugende Maßnahme vor Beginn von Baumaßnahmen. Z. B. wenn an einem angrenzenden Gebäude eine Baulücke geschlossen werden soll und dadurch schädigende Auswirkungen auf die Nachbarbebauung nicht auszuschließen sind. Durch diese präventive Maßnahme kann ein hohes Risiko- und Konfliktpotential deutlich minimiert werden. 

Beweissicherungen halten neben akuten Schäden insbesondere auch den Ist-Zustand von Bauwerken an einem Stichtag (vor Beginn von Bauarbeiten) fest. Sie ermöglichen durch die Aufnahme von Vorschäden eine relativ genaue Abgrenzung und Zuordnung von Folgeschäden, die eventuell durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft hervorgerufen werden.


Mein Leistungsangebot:

  • Als geprüfter Bausachverständiger dokumentiere ich den aktuellen baulichen Zustand in Form eines schriftlichen Gutachtens. Sollte sich der Zustand anschließend ändern, sind die Beweise über den Zustand zum Zeitpunkt der Beweissicherung festgehalten. Voraussetzung ist, dass zuverlässige Zustandsfeststellungen, ggf. auch angrenzender Objekte, sowohl in textlicher als auch in fotodokumentarischer Form erfolgen.

Da im Zuge der Baumaßnahmen mit Veränderungen des Schadensbildes zu rechnen ist, in Rechtsstreitigkeiten die Beweislage jedoch an entscheidender Bedeutung gewinnt, kommt der Beweissicherung eine immer wichtigere Rolle zu. Die Dokumentation zum baulichen Zustand des Bestandes erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen der DIN-Vorschrift 4123, Pkt. 5.5 bzw. im gerichtlichen Beweisverfahren nach §§ 485 - 494 ZPO.