Gutachtenarten

Bauschadens- und Mängelgutachten

  • Schadgutachten
    Bauherren bzw. Auftraggeber haben einen Anspruch auf ein mängelfreies Bauwerk, das nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wird. Ein Mangel muss natürlich rechtzeitig erkannt werden. Erst dann kann die Beseitigung erfolgen, die unter Umständen auch nur mit großen Anstrengungen durchzusetzen ist. Schadensursachen sind äußerst vielfältig, weshalb eine hohe Fach- und Analysekompetenz erforderlich sind.
  • Meine jahrelange Erfahrung sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachgutachtern gewährleisten ein umfassendes und aussagekräftiges Gutachtenergebnis, welches ich auf der  Grundlage meiner Feststellungen und Messergebnisse vor Ort erarbeite.  
  • Durch mich erstellte Gutachten sind nachvollziehbar und schaffen für Sie eine zuverlässige Aktenbasis, auch wenn es wegen eines Schadens zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Gutachten vor Ablauf der Gewährleistung

  • Das Dach ist undicht, Fenster klemmen, Feuchtigkeitsspuren zeigen sich, ist die Garantie abgelaufen? Hier greift die Gewährleistungspflicht des Handwerkers/Bauträgers bzw. des Verkäufers. Diese sind verpflichtet, alle während des Gewährleistungszeitraums auftretenden Mängel an Neubauten auf ihre Kosten zu beseitigen. Vorausgesetzt, der Eigentümer macht seine Ansprüche vor Ablauf der Frist schriftlich geltend. Es können natürlich nur die Mängel beanstandet werden, die auch als solche erkannt werden.
  • Hier überprüfe ich unabhängig sowohl Häuser als auch Wohnungen und dokumentiere alle sichtbaren und erkennbaren Schäden und Mängel. Damit helfe ich  ihnen als Eigentümer, Kosten zu sparen und trage gleichzeitig zum Qualitäts- und Werterhalt der Immobilie bei.

Gutachten zum Bautenstand

  • Sie benötigen als Bauherr oder als ausführende Firma/ Bauträger eine Dokumentation des augenblicklichen Zustands der noch nicht fertig gestellten Immobilie?
  • Ich führe eine genaue Bautenstands-Feststellung durch und dokumentiere die erbrachte Bauleistung sowie eventuelle Schäden und unsachgemäß ausgeführte Arbeiten. Hierzu erstelle ich ein neutrales Gutachten, das auf Wunsch auch die angefallenen Kosten und Zusatzkosten beinhaltet und als Grundlage für weitere Entscheidungen oder Schritte dient.

Schiedsgutachten

  • Schiedsgutachten bieten auf der Basis des BGB die Möglichkeit einer rechtsverbindlichen, zügigen, sachgerechten, außergerichtlichen, jedoch rechtsverbindlichen Streitlösung auf privater Grundlage. Zudem werden mit Hilfe des Schiedsgutachtens die in der Regel nicht unerheblichen Rechtsanwalts- und Prozesskosten vermieden. Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Bereich der Aus- und Durchführung von Bauverträgen sind insbesondere durch drei wesentliche Eigenschaften gekennzeichnet: langwierige Gerichtsverfahren, ein hohes Prozessausgangsrisiko und hohe Prozesskosten. Insofern stellt das Schiedsgutachten eine echte kostengünstige Alternative zur Beilegung von Baurechtsstreitigkeiten dar.